Anmeldebedingungen

Für die Teilnahme als Anbieter bei der Veranstaltung „Die Stadt spielt“ gilt:

Bühne
Wer „nur“ auf die Bühne möchte, möge bitte eine Mail an Aram Jaich aram.jaich@reutlingen.de schreiben. Wir haben da noch kein weitergehendes Anmeldeverfahren entscheiden. Wer auch auf die Bühne will, möge die reguläre Anmeldung bitte über die Oberfläche machen und das Bühnenprogramm per Mail melden.

Bewirtung
Wir wollen eine Bewirtung ermöglichen.
Bewirtung ist bei „Die Stadt spielt“ davon abhängig, dass ihr ein Spiel-, Sport, Bastel- oder Bewegungsangebot macht.
Getränke müssen vom Veranstalter (in diesem Fall dem Stadtjugendring) abgenommen und verkauft werden. Insofern wird ein Teil der Getränkeerlöse für Die Stadt spielt verwendet, der Verkäufer bekommt den anderen Teil. Der Verkaufspreis wird von den Veranstaltern festgelegt, es soll kein Preiswettbewerb geben. Wir legen moderate Preise fest, Die Stadt spielt soll auch Familien die Teilnahme ermöglichen, die nicht so viel Einkommen haben. [Hinweis: Die Gäste dürfen eigenes Essen und Getränke mitbringen und Picknick machen. Das soll eine gute Stimmung und sichere Abstände schaffen und Familien mit kleinem Geldbeutel die Teilnahme ermöglichen.] Die Abgabe von Kaffee und Tee auf eigene Rechnung ist erlaubt.
Lebensmittelverkauf geht vollständig auf eigene Rechnung.
Lebensmittelherstellung und Verkauf müssen den üblichen Auflagen des Lebensmittelrechts entsprechen. Wer noch keine Erfahrungen mit Lebensmittelverkauf hat, darf sich beim Stadtjugendring erkundigen.
Die Abgabe von Alkohol wird nicht gestattet.
Sonderregelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Strom
Wer – insbesondere – für Lebensmittelherstellung Strom braucht, muss diesen Strom anmelden. Anmelden bedeutet, die Geräte aufzulisten, die verwendet werden sollen. Und mitzuteilen, wie viel Watt bzw. wie viel Ampere das Gerät zieht.
Z.B.:
Kühlschrank, 150 W
Waffeleisen 1500 W
Wasserkocher ….

Das ist UNBEDINGT notwendig, um den Strombedarf und die Stromtrassen zu planen.
Wenn aufgrund falscher Angaben das Stromnetz zusammenbricht, wird die Sicherung nur einmal wieder reingedrückt! Stromnetze bei Veranstaltungen sind eine empfindliche Sache und die Elektriker können gar nicht so schnell rennen, wie sie gebraucht werden. Deshalb muss zumindest die Anmeldung und die darauf beruhende Planung stimmen. Für den Anschluss von Strom wollen wir eine kleine Pauschale:
Da wir den Strom an die FairEnergie bezahlen müssen, wird ein Unkostenbeitrag von etwa 5€ pro 1000W Strombedarf fällig.
Die Abfrage nach Strom und Geräten erfolgt per Mail spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung.

Garnituren
Wer Garnituren ausleihen möchte, darf sie vorbestellen. Auf Basis der Vorbestellungen bestellen wir Garnituren, die wir zum Selbstkostenpreis für 10€/Garnitur gegen Unterschrift und Abrechnung verleihen. Die Garnituren müssen bis spätestens 18:00 zurückgebracht werden.

Auf- und Abbau
Der Aufbau muss bis 12:00 abgeschlossen sein – so weit, dass Gäste kommen können. Erfahrungsgemäß kommen um 12:00 nur einzelne, da kann noch an der Deko gerückt werden. Aber um 11:45 soll das letzte Fahrzeug vom Gelände gefahren sein. Ausnahmen gibt es für die Umweltmobile und für den Sanka bzw. die Blaulichtjugend mit ihren Einsatzfahrzeugen.
Die Veranstaltung geht bis 17:00.
Ein Abbau vor 17.00 kann nicht erlaubt werden, weil damit das Zeichen zum Aufbruch gesetzt wird.
Ab 17.00 dürfen wieder Autos einfahren.
Wir müssen am Ende – soweit möglich gemeinsam – eine Müllsammelrunde durch den Stadtgarten machen. Wir werden den Stadtgarten voraussichtlich frisch gestriegelt übernehmen und sollten ihn deshalb auch sauber zurückgeben.

Änderungen der Geschäftsordnung
.. sollten unterbleiben.
Soweit sie notwendig sind für einen erfolgreichen Ablauf, müssen Änderungen nach dem 1. April 2025 an alle Anbieter per Mail kommuniziert werden. Nachträgliche Änderungen haben die mutmaßlichen Interessenslagen der Anbieter ebenso zu berücksichtigen wie die Interessenslagen der Veranstalter. Sie gelten als angenommen, wenn ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird. Änderungen der Geschäftsordnung berechtigen zum Rücktritt der Anmeldung. Sie berechtigen nicht, Forderungen gegen Die Stadt spielt zu erheben.